Selbstzahlerleistung
Der Bundesfinanzhof hat die EuGH-Vorgaben in die Wirklichkeit umgesetzt und die Selbstzahlerleistungen ( ohne ärztlich Verordnung) ab dem 01.01.2012 als umsatzsteuerpflichtig festgelegt. Dies bedeutet, dass wir auf diese Leistungen 7 % Umsatzsteuer belegen müssen.